AGB

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Electro Dinc Solution GmbH

Stand: 01.06.2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Electro Dinc Solution GmbH, Schloßmattenstraße 6A, 79268 Bötzingen (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden.

(2) Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Unternehmensdaten

Electro Dinc Solution GmbH
Schloßmattenstraße 6A
79268 Bötzingen

Geschäftsführer:
Mert Dinc
Yasin Dinc

Handelsregister:
Amtsgericht Freiburg
HRB 731538

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
DE369511807

E-Mail:
info@electrodincsolution.de

Telefon:
0172 4524373

§ 3 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand der Tätigkeit sind insbesondere:

  • Planung und Herstellung von Schaltschränken
  • Planung und Herstellung von Verteilerschränken
  • Elektroinstallationen aller Art
  • Montagearbeiten
  • Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten
  • Messungen und Prüfungen nach den geltenden VDE-Bestimmungen
  • Fehlersuche und Störungsbeseitigung
  • Beratungs- und Planungsleistungen im Bereich Elektrotechnik

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag oder Werkvertrag.

§ 4 Vertragsschluss

(1) Die auf der Website dargestellten Leistungen stellen kein verbindliches Angebot dar.

(2) Anfragen des Kunden sind unverbindlich.

(3) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, Angebotsannahme oder Beginn der Leistungsausführung zustande.

(4) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

§ 5 Angebote und Preise

(1) Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2) Die Gültigkeit eines Angebots beträgt 30 Tage ab Ausstellungsdatum, sofern nichts anderes angegeben ist.

(3) Gegenüber Verbrauchern verstehen sich alle Preise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(4) Gegenüber Unternehmern verstehen sich alle Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(5) Zusätzliche Leistungen, die nicht im ursprünglichen Angebot enthalten sind, werden gesondert berechnet.

§ 6 Leistungsfristen

(1) Liefer- und Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich zugesagt wurden.

(2) Ereignisse höherer Gewalt, behördliche Maßnahmen, Materialengpässe, Streiks oder sonstige unvorhersehbare Umstände verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

(3) Schadensersatzansprüche wegen Terminüberschreitungen sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.

§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde hat sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen rechtzeitig bereitzustellen.

(2) Der Kunde hat freien Zugang zu den Arbeitsbereichen sowie erforderlichen technischen Einrichtungen sicherzustellen.

(3) Entstehen Verzögerungen oder Mehrkosten aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden, können diese gesondert in Rechnung gestellt werden.

§ 8 Abnahme

(1) Werkleistungen sind nach Fertigstellung vom Kunden abzunehmen.

(2) Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn:

  • die Leistung ohne wesentliche Mängel genutzt wird oder
  • der Kunde innerhalb von 14 Kalendertagen nach Fertigstellungsanzeige keine wesentlichen Mängel schriftlich rügt.

(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

§ 9 Zahlungsbedingungen

(1) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen.

(3) Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen berechnet.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung offener Forderungen auszusetzen.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

(1) Gelieferte Waren, Schaltschränke, Verteileranlagen und sonstige Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Electro Dinc Solution GmbH.

(2) Gegenüber Unternehmern gilt der Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung.

§ 11 Gewährleistung

Für Verbraucher (B2C)

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Abnahme bzw. Lieferung.

Für Unternehmer (B2B)

(3) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme bzw. Lieferung.

(4) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Werktagen nach Feststellung, schriftlich anzuzeigen.

(5) Der Auftragnehmer hat zunächst das Recht zur Nacherfüllung.

§ 12 Prüfungen nach VDE

(1) VDE-Prüfungen erfolgen nach den zum Zeitpunkt der Prüfung geltenden technischen Normen und Vorschriften.

(2) Prüfberichte dokumentieren ausschließlich den Zustand der geprüften Anlage zum Zeitpunkt der Prüfung.

(3) Eine spätere Veränderung der Anlage liegt außerhalb des Verantwortungsbereichs des Auftragnehmers.

§ 13 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

(3) Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 14 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

(1) Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

(2) Zurückbehaltungsrechte können nur aus demselben Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.

§ 15 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und dem Bundesdatenschutzgesetz, verarbeitet.

§ 16 Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Für Unternehmer ist Gerichtsstand Freiburg im Breisgau, soweit gesetzlich zulässig.

(3) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

§ 17 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.

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